Sexueller Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener – Kontaktdaten für Betroffene
Sexueller Missbrauch ist eine verabscheuungswürdige Straftat. Betroffene von sexualisierter Gewalt bedürfen eines besonders achtsamen Umgangs. Sie müssen geschützt und es muss ihnen Unterstützung und Begleitung angeboten werden.
Das Generalat der Franziskanerinnen von Sießen handelt nach der „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener im Verantwortungsbereich der Ordensgemeinschaften“ der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) in der Fassung vom 24.10.2023.
Personen, die durch ein Mitglied des Generalates der Franziskanerinnen von Sießen oder eine Person, die im Auftrag des Generalates steht, Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind oder einen sexuellen Missbrauch Minderjähriger oder schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener mitteilen wollen, ermutigen wir zu folgendem Vorgehen:
- Sie wenden sich mit einer Anzeige an die örtlich zuständige Polizeibehörde.
- Sie wenden sich an eine der beiden Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs des Generalats der Franziskanerinnen von Sießen.
- Sie wenden sich an die Generaloberin der Kongregation der Franziskanerinnen von Sießen (Sr. M. Karin Berger, Kloster Sießen 6, 88348 Bad Saulgau, Deutschland)
Unabhängige Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs:
In Deutschland können Hilfesuchende über die Webseite der Bundesregierung „Hilfe-Portal-Missbrauch“ eine Fachberatungsstelle in ihrem Umkreis finden.
Präventionsbeauftragte:
Bitte beachten Sie, dass für Vorfälle von Missbrauch im Verantwortungsbereich der Provinzen Deutschland, Südafrika oder Brasilien, die dortigen Ansprechpersonen zuständig sind.
Deutsche Provinz: Prävention und Intervention
Südafrikanische Provinz: Sr. M. Emmanuela Khwepe
Brasilianische Provinz: Sr. Rosa Maria Severino
Sollten Sie nicht sicher sein, wer für Sie zuständig ist, geben wir Ihnen gerne Auskunft.